Zu den Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten gehören
- 1.
ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, - 2.
Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen und medikamentöser Prophylaxe und medikamentöser Prophylaxe anlässlich privater Auslandsreisen, und - 3.
sonstige medizinische Prophylaxemaßnahmen.