Anlage 10 BWO 1985 - (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 18;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



<B>Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl<FnR ID="BJNR017690985BJNE012004160_01"/></B>
(DIN C6) blau







Stimmzettelumschlag

für die Briefwahl









In diesen Stimmzettelumschlag

nur den Stimmzettel einlegen,

sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.















<B>Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl</B>






Nur den Stimmzettel einlegen

und

den Stimmzettelumschlag zukleben.






Sodann



- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und

- den Wahlschein mit der unterschriebenen

   Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl


in den roten Wahlbriefumschlag einlegen






Anwälte zum BWO 1985