Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht; - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes; - 3.
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care): - 3.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 3.2
Anlagensicherheit, - 3.3
Umweltschutz, - 3.4
Einsetzen von Energieträgern, - 3.5
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln, - 3.6
Qualitätssicherung, Kundenorientierung, - 3.7
Kostenorientiertes Handeln; - 4.
Arbeitsorganisation und Kommunikation: - 4.1
Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufe, - 4.2
Arbeiten im Team, - 4.3
Informationsbeschaffung, Dokumentation, - 4.4
Kommunikations- und Informationssysteme; - 5.
Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten; - 6.
Verfahrenstechnische Grundoperationen; - 7.
Installationstechnische Arbeiten; - 8.
Warten und Instandhalten betrieblicher Einrichtungen; - 9.
Messtechnik; - 10.
Bedienen von Anlagen; - 11.
Herstellen und Verarbeiten von Produkten.