Soweit die Conterganstiftung Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe nach der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung des Gesetzes bewilligt hat, die
- 1.
nach dem 1. Januar 2017 ausgezahlt werden und - 2.
zur Deckung spezifischer Bedarfe ab dem 1. Januar 2017 bestimmt sind,