§ 2 CoronaPflegeVVerlV 2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

(2) Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie vom 28. Juni 2021 (BAnz AT 30.06.2021 V2) tritt mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft.