§ 3 CoronaSchV 2021 - Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 30. Januar 2021 in Kraft; sie tritt mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes ansonsten spätestens mit Ablauf des 12. Mai 2021 außer Kraft.