Zulassung neuer Container nach Baumuster nach Anlage I, Regel 4 des Übereinkommens vom 2. Dezember 1972 über sichere Container (CSC) - ohne Kosten der technischen Prüfung und Besichtigung -
100,— bis 250,—
2
Einzelzulassung neuer Container nach Anlage I, Regel 8 des CSC - ohne Kosten der technischen Prüfung und Besichtigung -
25,— bis 150,—
3
Zulassung vorhandener Container nach Anlage I, Regel 9 Abs. 1 des CSC
25,— bis 250,—
4
Zulassung vorhandener Container nach Anlage I, Regel 9 Abs. 2 des CSC - ohne Kosten der technischen Prüfung und Besichtigung -
50,— bis 250,—
5
Entziehung der Zulassung von Containern nach Artikel IV Abs. 5 des CSC - ohne Kosten der technischen Prüfung und Besichtigung -
150,— bis 400,—
6
Untersagung der Verwendung eines Containers nach Artikel 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
25,— bis 250,—
7
Freigabe eines Containers, dessen Verwendung nach Artikel 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container untersagt wurde - ohne Kosten der technischen Prüfung und Besichtigung -
25,— bis 250,—
8
Genehmigung eines Programms der laufenden Überprüfung der Container nach Artikel 5 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container