(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) Als Situationsaufgabe sind drei der nachfolgend aufgeführten Arbeiten auszuführen:
- 1.
eine hinterlüftete Außenwandbekleidung mit Unterkonstruktion und Wärmedämmung, - 2.
ein Bauteil zur Dachentwässerung, - 3.
ein Bauteil eines Dachstuhls, - 4.
eine Dachdeckung mit Kehle, - 5.
eine Dachabdichtung mit Anschlussdetails.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.