bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Gruppen von Lebensmitteln, für die Einzelregelungen getroffen werden | |
1. | Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung |
2. | Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder |
3. | Lebensmittel mit niedrigem oder reduziertem Brennwert zur Gewichtsüberwachung |
4. | Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) |
5. | Natriumarme Lebensmittel einschließlich Diätsalze, die einen niedrigen Natriumgehalt aufweisen oder natriumfrei sind |
6. | Glutenfreie Lebensmittel |
7. | Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler |
8. | Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsel leiden (Diabetiker) |
Anwälte zum DiätV
Rechtsanwalt Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
10005 New York
Rechtsanwältin Susanne Leone
33131 Miami