Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
gemeinsame Ausbildungsinhalte, - 2.
fachrichtungsbezogene Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen - a)
Beratung und Planung, - b)
Konzeption und Visualisierung, - c)
Gestaltung und Technik sowie
- 3.
vom Ausbildenden im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus den Auswahllisten I bis III nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 bis 3.