(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie - 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen, - 2.
Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen, - 3.
Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen, - 4.
Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen, - 5.
Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen, - 6.
Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz, - 7.
Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss, - 8.
Analysieren von Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozessen, - 9.
Ermitteln des Bedarfs an Informationen und Bereitstellen von Daten, - 10.
digitale Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen, - 11.
Anbahnen und Gestalten von Verträgen, - 12.
Planen und Durchführen von Beschaffungen, - 13.
Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle, - 14.
Umsetzen der Schutzziele der Datensicherheit und - 15.
Einhalten der Bestimmungen zum Datenschutz und zu weiteren Schutzrechten.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz und - 5.
vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien.
(4) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- 1.
betriebliche Steuerung und Kontrolle, - 2.
Organisations- und Prozessentwicklung, - 3.
Produktentwicklung und Marketing sowie - 4.
IT-Systemlösungen.
(5) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 2 Nummer 1 bis 7 genannten Berufsbildpositionen sind im Bereich der IT-Berufe berufsübergreifend und werden in gleicher Weise auch in den folgenden Berufsausbildungen vermittelt:
- 1.
in der Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin nach der Fachinformatikerausbildungsverordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 250), - 2.
in der Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin nach der IT-System-Elektroniker-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 268) und - 3.
in der Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management nach der IT-System-Management-Kaufleute-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 280).