(1) In dem Berichtigungsantrag sind anzugeben:
- 1.
das Aktenzeichen des Schutzrechts, - 2.
der Name und die Anschrift des Inhabers des Schutzrechts, - 3.
falls der Inhaber des Schutzrechts einen Vertreter bestellt hat, der Name und die Anschrift des Vertreters, - 4.
die Bezeichnung des Fehlers, der berichtigt werden soll, - 5.
die einzutragende Berichtigung.
(2) Enthalten mehrere Eintragungen von Schutzrechten desselben Inhabers denselben Fehler, so kann der Antrag auf Berichtigung dieses Fehlers für alle Eintragungen gemeinsam gestellt werden.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend auf die Berichtigung von Veröffentlichungen anzuwenden.