(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung - a)
Projektmanagement, - b)
Designkonzeption, - c)
Printmedien oder - d)
Digitalmedien,
- 3.
sofern die Fachrichtung Printmedien oder Digitalmedien gewählt wird: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der gewählten Wahlqualifikation sowie - 4.
fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen, - 2.
Gestalten von Medien, - 3.
Erstellen, Bearbeiten und Beurteilen von Bild- und Grafikdaten, - 4.
Erstellen ausgabespezifischer Produktionsdaten und - 5.
Planen und Organisieren von Projekten.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Projektmanagement sind:
- 1.
Analysieren von Bedarfen und auftragsbezogenes Beraten, - 2.
Entwickeln von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen, - 3.
kaufmännisches Bearbeiten von Aufträgen, - 4.
Präsentieren von Angeboten und Konzepten sowie - 5.
Konzipieren, Durchführen und Abschließen von Projekten.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Designkonzeption sind:
- 1.
Analysieren von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen, - 2.
Entwickeln von Ideen, - 3.
Visualisieren von Entwürfen und Prototypen, - 4.
Entwickeln und Präsentieren von Designkonzepten sowie - 5.
Vorbereiten der Umsetzung von Designkonzepten.
(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Printmedien sind:
- 1.
Aufbereiten von Produktionsdaten für unterschiedliche Druckverfahren, - 2.
Anwenden von Farbmanagement und - 3.
Umsetzen von Qualitätssicherung.
(6) Die Fachrichtung Printmedien beinhaltet folgende Wahlqualifikationen:
- 1.
Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren, - 2.
Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck, - 3.
Erstellen von Reinzeichnungen, - 4.
Erstellen von Fotografien und Videos, - 5.
Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder - 6.
Produzieren von crossmedialen Medien.
(7) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitalmedien sind:
- 1.
Gestalten von Digitalmedien, - 2.
Strukturieren und Programmieren von Digitalmedien sowie - 3.
Erstellen von Prototypen und Steuern von Ausgabeprozessen.
(8) Die Fachrichtung Digitalmedien beinhaltet folgende Wahlqualifikationen:
- 1.
Produzieren von interaktiven Medien, - 2.
Produzieren von audiovisuellen Medien, - 3.
datenbankgestütztes Produzieren von Medien, - 4.
Erstellen von Fotografien und Videos, - 5.
Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder - 6.
Produzieren von crossmedialen Medien.
(9) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit, - 4.
digitalisierte Arbeitswelt, - 5.
Kommunizieren und Kooperation fördern sowie - 6.
Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.