(1) Für die Anzeige nach § 312 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen:
- 1.
Anzeigeschreiben: BaFin-ID und Bezeichnung „Notification Letter“, - 2.
Anlagebedingungen: BaFin-ID und Bezeichnung „Terms and Conditions for Investment“, - 3.
Satzung: BaFin-ID und Bezeichnung „Articles of Association“, - 4.
Verkaufsprospekt: BaFin-ID und Bezeichnung „Prospectus“, - 5.
Jahresbericht: BaFin-ID und Bezeichnung „Annual Report“, - 6.
Halbjahresbericht: BaFin-ID und Bezeichnung „Half-yearly Report“, - 7.
wesentliche Anlegerinformationen: BaFin-ID und Bezeichnung „Key Investor Information“, - 8.
zusätzliche Dokumente, die der Anzeige gemäß Teil B Nummer 3 des Anzeigeschreibens nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaates beizufügen sind: BaFin-ID und eine den Inhalt kennzeichnende Bezeichnung, - 9.
Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3: BaFin-ID und Bezeichnung „Ergänzungsanzeige“.
„P312KAGB_“ + BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip“.
(2) Für die Anzeige nach § 331 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen:
- 1.
Anzeigeschreiben: BaFin-ID und Bezeichnung „Notification Letter“, - 2.
Anlagebedingungen einerseits oder andererseits Satzung oder Gesellschaftsvertrag: BaFin-ID und Bezeichnung „Terms and Conditions for Investment“ einerseits oder andererseits „Articles of Association“, - 3.
Jahresbericht: BaFin-ID und Bezeichnung „Annual Report“, - 4.
Anschreiben zur Ergänzungsanzeige nach § 6 Satz 3: BaFin-ID und Bezeichnung „Ergänzungsanzeige“.
„P331KAGB_“ + BaFin-ID + „_beliebiger Dateiname.zip“.
(3) Eine gemäß § 2 Absatz 3 beizufügende Vollmacht ist wie folgt zu bezeichnen:
BaFin-ID und Bezeichnung „Vollmacht“.