Art 2 EALG - Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf
besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht
mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG)
Art 2 EALG - Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf
besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht
mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG)