(1) Im Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Aktivitäten im E-Commerce des Unternehmens strategisch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vertriebswege zu entwickeln. Hierbei sollen Auswirkungen von gesellschaftlichen, technologischen, betriebs- und volkswirtschaftlichen Entwicklungen bewertet werden und aus der Bewertung Schlussfolgerungen und Maßnahmenvorschläge für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens abgeleitet werden. Rechtliche Vorschriften, Compliance-Regeln und Aspekte der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen.
(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgenden Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
- 1.
Ableiten von Strategien aus Unternehmenszielen, - 2.
Auswerten von Markt- und Zielgruppenanalysen, - 3.
Bewerten nationaler und internationaler Vertriebsmärkte, - 4.
Prüfen technologischer und marktgebundener Entwicklungen auf Chancen und Risiken für bestehende und neue Geschäftsmodelle, - 5.
Auswählen von zielgruppengerechten Geschäftsmodellen und von dafür geeigneten Vertriebswegen, - 6.
Entscheiden über die Sortimentsstruktur und Festlegen des Waren- oder Dienstleistungssortiments, - 7.
Bewerten von intern oder extern erstellten Leistungsvergleichen von technischen Systemen für den E-Commerce hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Zukunftssicherheit, - 8.
Entwickeln zielgruppengerechter Marketingstrategien, - 9.
Festlegen von Kommunikationskanälen sowie von kundenorientierten Kommunikationsregeln und - 10.
Anwenden von Innovationsmanagement.