(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie - 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen, - 2.
Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften, - 3.
Beschaffung unterstützen, - 4.
Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten, - 5.
Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln, - 6.
Kundenkommunikation gestalten, - 7.
Online-Marketing entwickeln und umsetzen und - 8.
kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Bedeutung und Struktur des E-Commerce, - 6.
Kommunikation und Kooperation und - 7.
projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce.