(1) Dem Edelsteingraveur-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Entwurf, Gestaltung, Anfertigung, Bearbeitung und Restaurierung von Schmuck sowie anderen Gegenständen aus Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten.
(2) Dem Edelsteingraveur-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der Gestaltungs- und Formenlehre, - 2.
Kenntnisse der berufsbezogenen Kunstgeschichte, - 3.
Kenntnisse der berufsbezogenen Formtechnik und des Anfertigens von Modellen, - 4.
Kenntnisse der Gieß- und Abdruckverfahren, - 5.
Kenntnisse in der Anwendung von Säuren, Basen, Salzen und Gasen, - 6.
Kenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe, - 7.
Kenntnisse des Bestimmens, Färbens und Veredelns von Schmucksteinen, - 8.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, - 9.
Kenntnisse der physikalischen und chemischen Eigenschaften der Edelsteine, synthetischen Steine, künstlichen Produkte und organischen Substanzen, - 10.
Kenntnisse der Verfahren und der Geräte für die Bestimmung der Edelsteine, - 11.
Kenntnisse der berufsbezogenen technischen Regeln, der gewerblichen Vorschriften über den Verkehr mit Edelsteinen, synthetischen Steinen, künstlichen Produkten und organischen Substanzen, - 12.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 13.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissions- und Wasserschutzes, einschließlich der Entsorgung gasförmiger, flüssiger und fester Chemikalien, - 14.
Entwerfen, Skizzieren und Zeichnen, - 15.
Modellieren, insbesondere Herstellen von Modellen aus Ton, Plastilin, Wachs, Gips, Holz, Metall und Kunststoffen unter Anwendung der entsprechenden Formtechniken, - 16.
Prüfen und Bestimmen der berufsbezogenen Werkstoffe, - 17.
Bearbeiten von berufsbezogenen Werkstoffen, insbesondere durch Klopfen, Trennen, Schleifen, Schmirgeln und Polieren, - 18.
Herstellen lösbarer und unlösbarer Verbindungen, insbesondere durch Schrauben, Stiften, Löten, Kitten und Kleben, - 19.
Bearbeiten von Oberflächen durch Schleifen, Gravieren, Sandeln, Mattieren, Polieren und Ätzen, - 20.
gemmologisches Untersuchen und Bestimmen von Edelsteinen, insbesondere mit Polariskop, Refraktometer, Mikroskop, Spektroskop, Waage und schweren Lösungen, - 21.
Einschleifen von Edelsteinen, synthetischen Steinen, künstlichen Produkten und organischen Substanzen in vorgefertigte Fassungen, - 22.
Untersuchen, Bestimmen und Beurteilen von Schmuck und anderen Gegenständen aus Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten, - 23.
Passen und Montieren von Teilen zu Schmuck und anderen Gegenständen aus Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten, - 24.
Pflegen, Instandsetzen und Restaurieren von Schmuck und anderen Gegenständen aus Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten, - 25.
Anfertigen berufsbezogener Werkzeuge, - 26.
Instandhalten der Betriebseinrichtungen, insbesondere der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.