Energieunternehmen haben alle Handlungen zu unterlassen, die
- 1.
die Nachfrage nach Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen behindern, - 2.
die Erbringung oder Durchführung von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen behindern oder - 3.
die Entwicklung von Märkten für Energiedienstleistungen und von anderen Energieeffizienzmaßnahmen beeinträchtigen könnten.