Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln, - 6.
Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, - 7.
Planen von Arbeitsabläufen, - 8.
Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen, - 9.
Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät, - 10.
Umformen von Metallen, - 11.
Trennen und Abtragen, - 12.
Fügen, - 13.
Legieren und Schmelzen, - 14.
Anfertigen von Kleinwerkzeugen, - 15.
Behandeln von Oberflächen, - 16.
Erkennen und Zuordnen von Edelsteinen und organischen Stoffen, - 17.
Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen, - 18.
Fassen von Unedel- und Edelsteinen in Chaton-, Zargen- und angeriebenen Fassungen, - 19.
Anfertigen von Verschnitt, - 20.
Fassen von Unedel- und Edelsteinen in Verschnittfassungen und kombinierten Fassungen.