(1) Im Prüfungsbereich Schmuckdiamanten schleifen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher, ökologischer und zeitlicher Vorgaben zu planen und zu dokumentieren, - 2.
Qualitätsvorgaben einzuhalten und Kundenanforderungen zu beachten, - 3.
Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuhalten und den Umweltschutz zu beachten, - 4.
einen getrennten Diamanten im Achtkantschliff zu schleifen und zu polieren, - 5.
einen getrennten Diamanten im Brillantschliff zu schleifen und zu polieren, - 6.
einen getrennten Diamanten im Baguetteschliff oder Caréeschliff zu schleifen und zu polieren, - 7.
einen geschlossenen Diamanten im Brillantschliff zu schleifen und zu polieren, - 8.
Arbeitsergebnisse zu prüfen und - 9.
fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen.
(2) Der Prüfling soll vier Prüfungsstücke anfertigen und die Arbeitsabläufe mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Je ein Prüfungsstück ist,
- 1.
einen getrennten Diamanten im Achtkantschliff zu schleifen und zu polieren, - 2.
einen getrennten Diamanten im Brillantschliff zu schleifen und zu polieren, - 3.
einen getrennten Diamanten im Baguetteschliff oder Caréeschliff zu schleifen und zu polieren und - 4.
einen geschlossenen Diamanten im Brillantschliff zu schleifen und zu polieren.
(3) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 16 Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.