(1) Bestandteile dieses Vertrags sind
- 1.
der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG, - 2.
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet, - 3.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3), - 4.
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4), - 5.
die Entgeltordnung (Anlage 5), - 6.
das Glossar (Anlage 6), - 7.
die Erklärung über die Gewährung einer Bankgarantie oder eines gleichwertigen Finanzinstruments, - 8.
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7).
(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander
- 1.
dieser Vertrag, - 2.
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), - 3.
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7), - 4.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3), - 5.
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4), - 6.
das Glossar (Anlage 6).