Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
technische Kommunikation, - 6.
betriebliche Kommunikation, - 7.
Planen der Auftragsabwicklung, - 8.
Vorbereiten der Auftragsausführung, - 9.
Einrichten und Abräumen der Montagestelle, - 10.
Bearbeiten und Verbinden von mechanischen Teilen, - 11.
Zusammenbauen und Verdrahten von Baugruppen und Schaltschränken, - 12.
Montieren von elektrischen Maschinen, Geräten und sonstigen Betriebsmitteln, - 13.
Montieren von Leitungsführungssystemen und Verlegen von Leitungen, - 14.
Installieren von elektrischen Anlagen, - 15.
Prüfen, Messen, Einstellen und Inbetriebnehmen, - 16.
Beseitigen von Fehlern in elektrischen Anlagen, - 17.
Dokumentation.