§ 1 ElektroTechMstrV 2024 - Gegenstand

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk in folgenden Schwerpunkten:

1.
Energie- und Gebäudetechnik,
2.
Automatisierungs- und Systemtechnik sowie
3.
Gebäudesystemintegration.