§ 1 EMVG-FuAG-BGebV - Erhebung von Gebühren und Auslagen

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) erhebt Gebühren und Auslagen für die individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen (gebührenfähige Leistungen) im Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes, die sie auf Grund der folgenden Vorschriften erbringt:

1.
Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz,
2.
Funkanlagengesetz,
3.
Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung,
4.
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder,
5.
Sicherheitsfunk-Schutzverordnung.