Anlage 3 EMVG-FuAG-BGebV - (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 4)Gebühren- und Auslagenverzeichnis nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
Anlage 3 EMVG-FuAG-BGebV - (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 4)Gebühren- und Auslagenverzeichnis nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3579)
Nr.Gebühren- oder AuslagentatbestandHöhe der Gebühr oder der Auslage1Gebühren für die Erteilung einer Standortbescheinigung1.1Erteilung einer Standortbescheinigung (einschließlich Nahbetrachtungen der zu bewertenden Sendeantennen, auch für bereits am Standort vorhandene Sendeantennen bei Standortmitbenutzungen bzw. bei Umwandlung vorläufiger Standortbescheinigungen gemäß § 5 Absatz 4 BEMFV)Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 51.2Betrachtung eines Standortes nach § 5 Absatz 3 BEMFV sowie bei erforderlichen Messungen (zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1)Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 51.3Erforderliche Messungen oder Nahfeldberechnungen (zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1)Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 52Zweitschrift einer Standortbescheinigung25 €3Überprüfung von Standorten nach § 13 BEMFV: Maßnahmen bei Betrieb einer Funkanlage ohne die erforderliche Standortbescheinigung oder unter Verstoß gegen deren Bestimmungen; Verletzung von Anzeige- und Dokumentationspflichten; Betrieb einer Amateurfunkanlage unter Verstoß gegen § 8 BEMFV (einschließlich Ausführen eines mobilen Messeinsatzes)Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5