Anlage 3 EnEfG - (zu § 13 Absatz 1)Informationen von Betreibern von Rechenzentren

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 309, S. 16)

1.
Allgemeine Angaben zum Rechenzentrum:
a)
Bezeichnung des Rechenzentrums,
b)
Name des Eigentümers und Betreibers des Rechenzentrums,
c)
Größenklasse nach Informationstechnik-Anschlussleistung (< 500 kW, < 1 MW, < 5 MW, < 10 MW, < 50 MW, < 100 MW, > = 100 MW),
d)
Postleitzahl, in der sich das Rechenzentrum befindet,
e)
Gesamtgröße der Gebäudefläche,
f)
Nennanschlussleistung der Informationstechnik und die nicht redundante Nennanschlussleistung des Rechenzentrums.
2.
Allgemeine Daten zum Betrieb des Rechenzentrums im letzten vollen Kalenderjahr:
a)
Gesamtstromverbrauch inklusive Eigenerzeugung, Gesamtstrombezug und Stromrückspeisung in das Versorgungsnetz,
b)
Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch nach DIN EN 50600-4-3, Ausgabe November 2020,
c)
Menge und durchschnittliche Temperatur der mess- oder schätzbaren Abwärme, die an Luft, Gewässer oder den Boden abgegeben wurde,
d)
Menge der Abwärme, die durch das Rechenzentrum an Wärmeabnehmer geliefert wurde, in Kilowattstunden pro Jahr und ihre durchschnittliche Temperatur in Grad Celsius,
e)
Menge der im Rechenzentrum gespeicherten und verarbeiteten Daten,
f)
Energieverbrauchseffektivität nach DIN EN 50600-4-2, Ausgabe August 2019, des gesamten Rechenzentrums,
g)
Anteil der wiederverwendeten Energie nach DIN EN 50600-4-6, Ausgabe November 2020,
h)
Effizienz des Kühlsystems nach DIN EN 50600-4-7, Ausgabe August 2020,
i)
Effizienzkennzahl der Wassernutzung nach DIN EN 50600-9, Ausgabe Mai 2020.