Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, bei allen Betreibern von Heizwerken ab einer installierten Nettonennleistung von 1 Megawatt thermisch und bei allen Betreibern von Anlagen zur netzgebundenen Wärmeversorgung einschließlich wärmegeführter Blockheizkraftwerke, soweit deren Anlagen nicht bereits nach § 3 erfasst werden, sowie bei Dritten, die sich dieser Anlagen zur Verteilung bedienen, jährlich für das Vorjahr Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- 1.
die Menge der erzeugten Wärme sowie bei wärmegeführten Anlagen die Menge der erzeugten Elektrizität, jeweils getrennt nach eingesetzten Energieträgern, - 2.
die Menge der bezogenen Wärme, getrennt nach Lieferantengruppen, - 3.
die Menge der abgegebenen Wärme, getrennt nach Abnehmergruppen, - 4.
die Menge des Bestands an Energieträgern, getrennt nach Energiegehalt, - 5.
die Menge der eingesetzten Energieträger zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität, jeweils getrennt nach Arten und Energiegehalt, - 6.
die Menge des Eigenverbrauchs von Wärme und Elektrizität, - 7.
die installierte thermische Speicherkapazität, - 8.
die Menge der Netzverluste, - 9.
die Art und die installierte elektrische Nettonennleistung und thermische Nettonennleistung der Anlagen, - 10.
bei Wärmenetzen die vorwiegend verwendeten Wärmeträger, - 11.
die Anzahl der Wärmenetze sowie deren gesamte Trassenlänge, - 12.
den Umfang des Zu- und Rückbaus von Wärmenetzen, - 13.
die Menge der eingeführten Wärme und die Menge der ausgeführten Wärme.