Sofern in der technischen Werbeschrift für ein Produktmodell die spezifischen technischen Parameter des Produktmodells beschrieben werden, haben Lieferanten und Händler sicherzustellen, dass in derselben technischen Werbeschrift auch
- 1.
Informationen über den Energieverbrauch zur Verfügung gestellt werden oder - 2.
hingewiesen wird - a)
auf die Energieeffizienzklasse des Produktmodells und - b)
auf das Spektrum der Effizienzklassen, das für dieses Produktmodell auf dem Etikett nach der einschlägigen der in Anlage 2 Abschnitt 1 genannten Delegierten Verordnungen angegeben werden muss.