Vor dem Beschwerdegericht müssen die Beteiligten sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Regulierungsbehörde kann sich durch ein Mitglied der Behörde vertreten lassen. Der Vorsitz des Länderausschusses oder ein ihn vertretendes Mitglied des Länderausschusses müssen sich nicht anwaltlich vertreten lassen.
Anwälte zum EnWG 2005
Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton
32953 Orlando
Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
48001 Bilbao
Anwalt Dr. Stephan Paetzold
75017 Paris