- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 4, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
Benennung der Handlungsbereiche nach § 4, - 2.
Benennung und Bewertungen der Prüfungsleistungen im schriftlichen und im mündlichen Prüfungsteil, - 3.
die zusammengefassten Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Prüfung, - 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 6.
die Gesamtnote in Worten, - 7.
Befreiungen nach § 12, - 8.
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 16.