Anlage ERPWiPlanG 2021 - (zu § 1)Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2621 - 2635)

Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2019
Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
<B>Kapitel 1</B>
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2021
1 000 €
Betrag
für
2020
1 000 €
Ist-Ergebnis

2019
1 000 €
12345
Ausgaben
892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft

46 800


46 400


12 898
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung208 100 T€
davon fällig:
Jahr 2022 bis zu 40 700 T€
Jahr 2023 bis zu 36 600 T€
Jahr 2024 bis zu 30 600 T€
in künftigen Haushaltsjahren100 200 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2020 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
167 900

224 300

190 603
Zahlungsverpflichtungen1 297 800 T€
davon fällig:
Jahr 2022 bis zu 146 900 T€
Jahr 2023 bis zu 124 800 T€
Jahr 2024 bis zu 105 100 T€
in künftigen Haushaltsjahren921 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
682 01-691Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital

9 700


9 700


7 519
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.

<B>Investitionsfinanzierung</B>


Erläuterungen
6

Zu Tit. 892 01

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 7 420 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:

a)Vorhaben in regionalen Fördergebieten600 Mio. Euro 
b)Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
3 760 Mio. Euro 
c)Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften
60 Mio. Euro 
d)Innovationen und Digitalisierung2 000 Mio. Euro 
e)Exportfinanzierung1 000 Mio. Euro.

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.

Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2021 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:

a)
Investitionen mittelständischer Unternehmen in den regionalen Fördergebieten.
b)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ERP-Startfonds.
c)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
d)
Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
e)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 683 01

Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2020.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 297,8 Mio. Euro, davon fällig:

Jahr 2022 bis 146,9 Mio. Euro 
Jahr 2023 bis zu 124,8 Mio. Euro 
Jahr 2024 bis zu   105,1 Mio. Euro 
in künftigen Haushaltsjahren 921,0Mio. Euro.

Zu Tit. 682 01

Der Titelansatz umfasst Mittel für

die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
Insbesondere für das „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital.

Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.

<B>Kapitel 1</B>

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2021
1 000 €
Betrag
für
2020
1 000 €
Ist-Ergebnis

2019
1 000 €
12345
682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden




500 000




500 000




333 267
Verpflichtungsermächtigung1 826 300 T€
davon fällig:
in künftigen Haushaltsjahren1 826 300 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland


3 590



2 700



2 689
Verpflichtungsermächtigung6 810 T€
davon fällig:
Jahr 2022 bis zu 2 270 T€
Jahr 2023 bis zu 2 270 T€
Jahr 2024 bis zu 2 270 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
5 600

3 600

2 611
Verpflichtungsermächtigung6 000 T€
davon fällig:
Jahr 2022 bis zu 2 000 T€
Jahr 2023 bis zu 1 700 T€
Jahr 2024 bis zu 1 300 T€
Jahr 2025 bis zu 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung733 590786 700549 587
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse9 1906 3005 300
Ausgaben für Investitionen724 400780 400544 287
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung733 590786 700549 587

<B>Investitionsfinanzierung</B>


Erläuterungen
6
Zu Tit. 682 02

Der Ansatz umfasst insbesondere:

die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III sowie des HTGF Deep-Tech-Fonds;
die Bedienung von Kapitalabrufen des coparion-Fonds, an dem neben dem ERP-Sondervermögen auch die KfW Capital und die Europäische Investitionsbank (EIB) Gesellschafter sind.

Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.

In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2021 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2022 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 oder in Folgejahren tätigen.

Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 1 826 Mio. Euro.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,97 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar

1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
bis zu 1,43 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
bis zu 0,5 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.

Der Ansatz wurde einmalig aufgestockt, da Stipendien im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht wahrgenommen und daher in das Jahr 2021 verschoben werden.

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.

Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 6,81 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2022 bis 2024, um die Verlängerung des MOE/GUS-Stipendienprogramms sowie des deutsch/jüdisch-amerikanischen Begegnungsprojekts Germany Close Up bewilligen zu können.

Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2022 bis 2025, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Der Ansatz und die Verpflichtungsermächtigungen werden einmalig aufgestockt, da zahlreiche transatlantische Projekte in 2020 aufgrund der Corona Pandemie nicht realisiert werden können und daher in die folgenden Haushaltsjahre verschoben werden.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2019 rund 1 800 Mio. Euro.

<B>Kapitel 2</B>

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2021
1 000 €
Betrag
für
2020
1 000 €
Ist-Ergebnis

2019
1 000 €
12345
Sonstige Ausgaben
427 09-011Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

200


200


86
531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
250

250

0
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.
575 01-680Zinsaufwendungen000
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.
671 01-680Bearbeitungsgebühren50500
595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 20210
697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen35 6200
Summe Sonstige Ausgaben36 12050086
Abschluss
Sonstige Ausgaben36 12050086
Zinskosten
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben36 12050086

<B>Sonstige Ausgaben</B>


Erläuterungen
6

Zu Tit. 427 09

Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.

Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.

Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.

Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2020 aufgenommenen Mittel vorgesehen.

Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

Zu Tit. 595 01

Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.

Zu Tit. 697 01

Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.

Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.

<B>Kapitel 3</B>

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2021
1 000 €
Betrag
für
2020
1 000 €
Ist-Ergebnis

2019
1 000 €
12345
Einnahmen
119 99-680Vermischte Einnahmen00169
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
162 01-691Erträge aus Vermögen310 390359 215625 992
182 01-691Tilgung von Darlehen382 853192 553156 202
129 01-873Einnahmen aus Vermögen0179 2650
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
231 01-699Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

56 167


56 167


50 835
a) ERP-Innovationsfinanzierung:34 420 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz:60 T€
c) ERP-Startfonds:400 T€
d) Strategische Wagniskapitalfinanzierung:21 287 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds, der Strategischen Wagniskapitalfinanzierung bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02
272 01-861Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)20 30000
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02.
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW000
Gesamteinnahmen769 710787 200833 198
Abschluss
Verwaltungseinnahmen000
Übrige Einnahmen769 710787 200833 198
Gesamteinnahmen769 710787 200833 198

<B>Einnahmen</B>


Erläuterungen
6

Zu Tit. 119 99

Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.

Zu Tit. 162 01

Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

a)Vergütung ERP-Förderrücklage200 100 T€
b)Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II81 390 T€
c)Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse24 650 T€
d)Erträge aus Darlehen an Unternehmen4 250 T€
Summe310 390 T€

Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.

Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.

Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Senator der Finanzen Berlin1 053 T€
Unternehmen381 800 T€
Summe382 853 T€

Zu Tit. 129 01

Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.

Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2020 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch in der ERP-Innovationsfinanzierung bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bundeshaushalt an den aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) gewährten Anlaufkosten für neue Förderansätze, z. B. den Aufbau einer strategisch orientierten Wagniskapitalfinanzierungsstruktur. Bei dem neuen Förderansatz handelt es sich um Anlaufkosten wie z. B. Studien sowie die Dotierung von Pilotinvestitionsvorhaben.

Zu Tit. 272 01

Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.

2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.

Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.

Zu Tit. 325 02

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.

<B>Abschluss</B>

Ka-
pitel
BezeichnungEinnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

769 710

733 590

36 120

9 190

724 400
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

 36 120
769 710769 71036 1209 190724 400

Anlage 1Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1<FnR ID="F814079_01_BJNR261900020BJNE000800000"/>

Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2021
a) Bis einschl.
  31.12.2019
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2021
b) VE 2020
c) VE 2021
davon fällig
20212022202320242025 ff.
in Mio. €
12345678
892 01
Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung46,8a)
b)
c)208,10040,700 36,60030,600100,200
683 01Förderkosten167,9a)337,30079,90062,800 47,90036,400110,300
b)206,30039,80037,900 31,80025,00071,800
c)1 297,800146,900124,800105,100921,000
682 01
Förderkosten für die
KfW Capital
9,7a)32,8837,0007,300  9,3969,187
b)89,5009,70010,800 11,50011,70045,800
c)0  
681 02

Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen3,6a)1,6601,660
b)3,1201,0401,040  1,040
c)6,8102,270  2,2702,270
681 03


Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung5,6a)1,9711,3370,484  0,150
b)5,1001,5001,300  1,3001,000
c)6,0002,000  1,7001,3001,000
Summe233,6a)373,81489,89770,584 57,44645,587110,300
b)304,02052,04051,040 45,64037,700117,600
c)1 518,710191,870165,370139,2701 022,200
682 02Kooperationsprojekte500,0a)1 831,2002020 ff. :1 831,200
b)1 929,4002021 ff. :1 929,400
c)1 826,3002022 ff. :1 826,300

Anlage 2<B>Nachweisung des ERP-Sondervermögens</B>

Aktivseite

2019
EUR
2018
EUR
A.Barreserve und Anlagen
 1.Guthaben bei Kreditinstituten381 665 224,46690 535 399,83
 2.Anlage bei Fondsgesellschaften1 206 259 063,961 006 259 329,00
 3.Anlage bei Unternehmen711 319 332,26720 207 131,28
 4.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland I“

50 974 976,18

53 022 415,86
 5.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“

72 762 837,44

2 422 981 434,30

36 887 011,81
B.Darlehensforderungen754 779 983,15586 257 437,90
C.Rechnungsabgrenzung0,000,00
D.Sonstige Forderungen0,002 067,18
E.Beteiligungen
 1.Eingezahltes gezeichnetes Kapital1 082 876 331,121 082 876 331,12
 2.KfW-Rücklage aus Mitteln des
ERP-Sondervermögens

1 190 752 106,00

1 190 752 106,00
 3.Sonstige Kapitalrücklage864 280 731,32614 280 731,32
 4.Sonderrücklage I1 365 363 733,241 192 408 090,64
 5.ERP-Gewinnrücklage I985 558 653,21767 397 941,58
 6.ERP-Gewinnrücklage II (alt)0,0072 950 713,72
 7.ERP-Gewinnrücklage II (vorher GR III)667 104 807,67569 155 986,64
 8.ERP-Gewinnrücklage IV0,00451 135 858,29
 9.ERP-DtA-Gewinnrücklage0,00816 910 075,71
10.ERP-Risikodeckungsmasse850 000 000,000,00
11.Sonstige Sonderrücklage II2 771 567 397,401 992 449 797,04
12.ERP-Förderrücklage6 900 000 000,000,00
13.ERP-Förderrücklage I0,004 650 000 000,00
14.ERP-Förderrücklage II0,00250 000 000,00
15.ERP-Förderrücklage III0,001 000 000 000,00
16.ERP-Förderrücklage IV0,001 250 000 000,00
17.Gesetzliche Rücklage der KfW615 270 642,68615 270 642,68
18.High-Tech Gründerfonds I50 126 335,0555 730 124,20
19.High-Tech Gründerfonds II75 951 996,8980 461 676,24
20.High-Tech Gründerfonds III18 312 100,706 652 731,76
21.coparion54 500 170,2939 375 918,26
22.Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG
3 965 008,99

2 385 883,24
23.eCAPITAL IV5 354 569,514 715 843,67
24.Cybersecurity Fonds1 505 127,080,00
25.Brockhaus Private Equity–8 662 662,0012 148 795,96
26.Obermark22 995 847,2717 516 822 896,4219 878 387,27
Summe der Aktiva  20 694 584 313,8719 830 108 428,20

<B>nach dem Stand vom 31. Dezember 2019</B>

Passivseite

2019
EUR
2018
EUR
A.Rückstellungen
 1.Rückstellung Förderlasten572 440 590,29662 140 274,70
 2.Rückstellung High-Tech Gründerfonds0,000,00
 3.Rückstellung MMF I0,000,00
 4.Rückstellung MMF II3 073 595,89575 514 186,18170 499,81
B.Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast5 167 760,875 539 466,36
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds


50 974 976,18


53 022 415,86
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II


72 762 837,44


36 887 011,81
Sonstige Verbindlichkeiten0,000,00
Verwahrungen0,00128 905 574,490,00
C.Vermögen des ERP-Sondervermögens
Vermögensbestand 01.01.19 072 348 759,6618 326 914 434,11
Gewinn/Verlust917 815 793,54745 434 325,55
Vermögensbestand 31.12.19 990 164 553,2019 072 348 759,66
Summe Passiva20 694 584 313,8719 830 108 428,20

Anlage 3

Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Im Jahr 2019 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 211,0 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2019 vertragsgemäß vergütet. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2019 wie folgt vergütet:

Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-Förderrücklage“ und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen in den Jahren 2015 bis 2018 die ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von insgesamt 400,0 Mio. EUR, davon 200,0 Mio. EUR aus der ERP-Gewinnrücklage I, dotiert. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.

Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2019 auf 505,1 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:

278,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I
15,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
59,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
74,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
45,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
4,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
27,0 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.

Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2019 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:

1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2019 in Höhe von 211,0 Mio. EUR:
Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 200,6 Mio. EUR.
Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 2,9 Mio. EUR.
Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 7,5 Mio. EUR.
2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 294,1 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 258,2 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich nach der Zuführung auf 1 025,6 Mio. EUR.
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 16,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich nach der Zuführung auf 89,3 Mio. EUR.
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 19,5 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich nach der Zuführung auf 470,6 Mio. EUR.

Das ERP-Sondervermögen und die KfW haben am 12./17.12.2019 den Vertrag gemäß Artikel 1 § 6 des Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung in der im Jahr 2019 novellierten Fassung (Durchführungsvertrag 2019) abgeschlossen, der unter anderem die Vereinfachung der ERP-Anteile am KfW-Eigenkapital für Förderung sowie die Schaffung einer Risikodeckungsmasse regelt. Diese Regelungen wurden zum 31.12.2019 wie folgt umgesetzt:

Die ERP-Förderrücklage II mit einem Bestand von 250,0 Mio. EUR geht in der sonstigen Kapitalrücklage des ERP-Sondervermögens auf, deren Vergütung nicht für die Finanzierung der ERP-Wirtschaftsförderung steht. Zum Ausgleich wird ein Betrag von 250,0 Mio. EUR aus Mitteln der Sonderrücklage II des ERP-Sondervermögens, der bislang nicht für ERP-Wirtschaftsförderung zur Verfügung stand, in die ERP-Gewinnrücklage II umgebucht. Die ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich hiernach auf 339,3 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage I, III und IV wurden zu der ERP-Förderrücklage zusammengefasst. Der Saldo der ERP-Förderrücklage beläuft sich zum 31.12.2019 auf 6 900,0 Mio. EUR.
Die ERP-Gewinnrücklagen I, II und IV werden zu der ERP-Gewinnrücklage I zusammengefasst.
Bildung einer Risikodeckungsmasse als gesonderte Gewinnrücklage (ERP-Risikodeckungsmasse). Die Initialausstattung in Höhe von 850,0 Mio. EUR erfolgte zu Lasten der ERP-Gewinnrücklage I. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beträgt zum 31.12.2019 985,6 Mio. EUR, der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse 850,0 Mio. EUR.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2019 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.