ErstrG - Erstreckungsgesetz
Teil 1
Erstreckung
Abschnitt 1
Erstreckung auf das in
Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
Abschnitt 2
Erstreckung der in dem in
Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden
gewerblichen Schutzrechte auf das übrige Bundesgebiet
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften
für Patente
Unterabschnitt 3
(weggefallen)
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften
für Marken
Abschnitt 3
Übereinstimmende Rechte,
Vorbenutzungs- und Weiterbenutzungsrechte
Unterabschnitt 1
Erfindungen
Unterabschnitt 2
Warenzeichen, Marken
und sonstige Kennzeichen
Teil 2
Umwandlung von Herkunftsangaben
in Verbandszeichen
Teil 3
(weggefallen)
Teil 4
Änderung von Gesetzen
Teil 5
Übergangs- und Schlußvorschriften
Kurz und knapp
Titel
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten
Kurztitel
Erstreckungsgesetz
Abkürzung
ErstrG
Fundstellennachweis
BGBl I 1992, 938
Ausfertigungsdatum
23.04.1992
Stand
Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 2 G v. 4.4.2016 I 558