ESMFinG - ESM-Finanzierungsgesetz
- § 1 ESMFinG - Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität
- § 2 ESMFinG - Gewährung von Stabilitätshilfen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus
- § 3 ESMFinG - Haushalts- und Stabilitätsverantwortung
- § 4 ESMFinG - Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus
- § 5 ESMFinG - Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
- § 6 ESMFinG - Beteiligung durch ein Sondergremium
- § 7 ESMFinG - Unterrichtung durch die Bundesregierung
- § 8 ESMFinG - Inkrafttreten