Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
- 1.
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts, - 2.
Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts, - 3.
Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind, - 4.
Recht der Arbeitnehmererfindungen, - 5.
Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind, - 6.
Sortenschutzrecht und - 7.
Berufsrecht des Patentanwalts.