Die Rechtsanwaltskammer überprüft in einem Gespräch, ob die antragstellende Person effektiv und regelmäßig als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts tätig war und ob sie imstande ist, diese Tätigkeit weiter auszuüben. Die Gegenstände des Gesprächs sind der nachgewiesenen beruflichen Praxis der antragstellenden Person und ihren sonstigen Erfahrungen im deutschen Recht zu entnehmen.
Anwälte zum EuRAG
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
L3R 5B4 Toronto
Rechtsanwalt Carl-Christian Thier
10174 New York
Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
32751 Maitland