bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Kreis | ||||||||||
Kreisfreie Stadt | ||||||||||
über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament | ||||||||||
Datum | ||||||||||
am | ||||||||||
Datum | ||||||||||
1. | Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am | |||||||||
im Kreis/in der kreisfreien Stadt | ||||||||||
Datum | ||||||||||
trat heute, am | nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschuss | |||||||||
Es waren erschienen: | ||||||||||
Familienname, Vorname | Wohnort | Funktion | ||||||||
1. | als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r | |||||||||
2. | als Beisitzer/in | |||||||||
3. | als Beisitzer/in | |||||||||
4. | als Beisitzer/in | |||||||||
5. | als Beisitzer/in | |||||||||
6. | als Beisitzer/in | |||||||||
7. | als Beisitzer/in | |||||||||
Ferner waren zugezogen: | ||||||||||
als Schriftführer/in sowie | ||||||||||
und | ||||||||||
als Hilfskräfte | ||||||||||
Der/Die Vorsitzende eröffnete um | Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung | |||||||||
zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind. | ||||||||||
Zahl | ||||||||||
2. | Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt | Wahlniederschriften der Wahlvorstände für | ||||||||
Zahl | ||||||||||
insgesamt | Wahlbezirke | |||||||||
Zahl | Zahl | |||||||||
(davon | Wahlvorstände für | allgemeine Wahlbezirke, | ||||||||
Zahl | Zahl | |||||||||
Wahlvorstände für | Sonderwahlbezirke, | |||||||||
Zahl | ||||||||||
Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt) | ||||||||||
und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor | ||||||||||
2.1 | Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind. | |||||||||
2.2 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen | |||||||||
Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen | ||||||||||
2.3 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift | |||||||||
nähere Bezeichnung | ||||||||||
- | des Wahlvorstandes | |||||||||
nähere Bezeichnung | ||||||||||
- | des Briefwahlvorstandes | |||||||||
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en | ||||||||||
2.4 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen | |||||||||
- | des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk | |||||||||
nähere Bezeichnung | ||||||||||
- | des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen | |||||||||
nähere Bezeichnung | ||||||||||
und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel | ||||||||||
Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken | ||||||||||
3. | Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt | |||||||||
Kennbuchstabe | ||||||||||
A | Wahlberechtigte | |||||||||
B | Wähler | |||||||||
C | Ungültige Stimmen | |||||||||
D | Gültige Stimmen | |||||||||
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der | ||||||||||
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) | Stimmen | |||||||||
D 1 | 1. | |||||||||
D 2 | 2. | |||||||||
D 3 | 3. | |||||||||
D 4 | 4. | |||||||||
usw. (laut Stimmzettel) | ||||||||||
4. | Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben. | |||||||||
5. | Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadt | |||||||||
Die Sitzung war öffentlich. | ||||||||||
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | ||||||||||
Ort, Datum | ||||||||||
Der Kreiswahlleiter | Der Schriftführer | |||||||||
Die Beisitzer | ||||||||||
1. | 2. | |||||||||
3. | 4. | |||||||||
5. | 6. | |||||||||
Anwälte zum EuWO 1988
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer
46395 Bocholt
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener
45657 Recklinghausen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Jahndorf
48143 Münster