EVO 2023 - Eisenbahnverkehrs-Verordnung
- § 1 EVO 2023 - Anwendungsbereich
- § 2 EVO 2023 - Anwendung der Verordnung (EU) 2021/782 für den Schienenpersonennahverkehr und für den Schienenpersonenverkehr zu historischen oder touristischen Zwecken
- Abschnitt 1Beförderung von Personen und ihrem Gepäck
- § 3 EVO 2023 - Abweichungen in den Beförderungsbedingungen
- § 4 EVO 2023 - Sonderabmachungen
- § 5 EVO 2023 - Ausschluss von der Beförderung
- § 6 EVO 2023 - Erhöhtes Beförderungsentgelt
- § 7 EVO 2023 - Entwertung von Fahrausweisen durch den Reisenden
- § 8 EVO 2023 - Nachzahlung oder Erstattung bei falscher Höhe des Beförderungsentgelts
- § 9 EVO 2023 - Erstattung des Beförderungsentgelts bei Nichtnutzung des Fahrausweises
- § 10 EVO 2023 - Informationen über Fahrgastrechte bei Fahrt im Schienenpersonennahverkehr
- § 11 EVO 2023 - Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
- Abschnitt 2Aufbewahrung von Reise- und Handgepäck
- Abschnitt 3Schlussvorschriften