In der Fahrlehrerausbildungsstätte müssen folgende Lehrmittel ständig vorhanden sein:
- 1.
Medien, die der visuellen und großflächigen Darstellung dienen, - 2.
Anschauungsmaterial über Verkehrsvorschriften, Verkehrsvorgänge, fahrtechnische Vorgänge sowie Kraftfahrzeugbau und -betrieb, - 3.
Lehrmodelle der wichtigsten Fahrzeugbauteile, je nach Ausbildungsklasse, - 4.
das wichtigste Kraftfahrzeugzubehör im Original oder in Modellen, - 5.
Gesetze, Verordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Straßenverkehrsrechts und der benachbarten Rechtsgebiete sowie die dazu erlassenen Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, - 6.
Erläuterungswerke zu den Gesetzen und Verordnungen des Straßenverkehrsrechts und - 7.
fortlaufende Sammlung des Verkehrsblattes (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland) und verkehrsrechtliche Entscheidungen sowie kraftfahrzeugtechnische und pädagogische Fachliteratur.