Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen, - 6.
Qualitätsmanagement, - 7.
Messen und Prüfen an Systemen, - 8.
Betriebliche und technische Kommunikation, - 9.
Kommunikation mit internen und externen Kunden, - 10.
Bedienen von Fahrrädern und Systemen, - 11.
Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen, - 12.
Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, - 13.
Manuelles und maschinelles Bearbeiten, - 14.
Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik, - 15.
Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen.