Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Technische Kommunikation, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen, - 6.
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, - 7.
Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln, - 8.
Auswählen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 9.
Messen und Prüfen, - 10.
Einrichten von Maschinen und Anlagen, - 11.
Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Prüfen und Einstellen von Funktionen, - 12.
Einbauen und Prüfen steuerungstechnischer Elemente, Verlegen elektrischer und pneumatischer Leitungen, - 13.
Konfektionieren von Polster- und Dämmstoffen, Anfertigen von Schablonen, Vorrichten und Zuschneiden der Werkstoffe, - 14.
Gestalten, Kaschieren und Bearbeiten von Oberflächen, - 15.
Grundlagen der rechnergestützten Produktion, Sichern und Überwachen der Prozessabläufe, - 16.
Aufbau und Bezug von Fahrzeugausstattungsteilen, - 17.
Instandsetzen von Fahrzeugausstattungsteilen, - 18.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.