FertigPlTischlPrV - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk
- § 1 FertigPlTischlPrV - Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2 FertigPlTischlPrV - Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 FertigPlTischlPrV - Gliederung, Struktur und integrierte Durchführung der Prüfung
- § 4 FertigPlTischlPrV - Prüfungsinhalte
- § 5 FertigPlTischlPrV - Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 6 FertigPlTischlPrV - Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 7 FertigPlTischlPrV - Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 8 FertigPlTischlPrV - Zeugnisse
- § 9 FertigPlTischlPrV - Wiederholung der Prüfung
- § 10 FertigPlTischlPrV - Inkrafttreten
- Anlage 1 FertigPlTischlPrV - (zu den §§ 6 und 7)Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 FertigPlTischlPrV - (zu § 8)Zeugnisinhalte