§ 87 FFG 2017 - Begonnene Maßnahmen

Werden die Förderhilfen für die Herstellung neuer Filme nach § 84 verwendet, können sie auch für bereits begonnene Maßnahmen verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme vor dem Antrag auf Zuerkennung nach § 82 Absatz 2 begonnen wurde. Eine Verwendung der Förderhilfen für bereits abgeschlossene Maßnahmen ist nicht möglich.

Anwälte zum FFG 2017