Bei Frequenzzuteilungen an
- 1.
private Organisationen, die im Zivilschutz oder im Katastrophenschutz nach Landesrecht mitwirken, - 2.
private Organisationen, die die Aufgabe der Notfallrettung im öffentlichen Auftrag wahrnehmen, - 3.
staatlich anerkannte Werksfeuerwehren, die auftragsgemäß auch außerhalb ihrer Liegenschaften eingesetzt werden können, - 4.
private Organisationen, die die Aufgabe Wasserrettung oder Seenotrettung im öffentlichen Auftrag erfüllen,