Empfänger der Förderung sind Filmtheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die
- 1.
bis zu sechs Leinwände pro Betriebsstätte haben, - 2.
in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung bei Betrachtung des Gesamtnettokartenumsatzes und der Gesamtbesucherzahl der Betriebsstätte durchschnittlich pro Leinwand und Jahr - a)
maximal 260 000 Euro Nettokartenumsatz und - b)
mindestens einen Nettokartenumsatz von 40 000 Euro oder eine Besucherzahl von mindestens 8 000