§ 1 FinDPrV - Fortbildungsabschlüsse

Diese Verordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen

1.
Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
2.
Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung.