Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, - 6.
Entformen, Lagern und Transportieren von Figuren und Figurenteilen, - 7.
Produktionsablauf in der Feinkeramik, - 8.
Formen von Figurenteilen, - 9.
Gießen von Figurenteilen, - 10.
Retuschieren von Figurenteilen, - 11.
Zusammensetzen von Figurenteilen einschließlich Retuschieren, - 12.
Belegarbeiten, - 13.
Vorbereiten der Rohlinge für Trocknung und Brand, - 14.
Gießen, Drehen und Fertigmachen von Geschirr.