FlaggRG - Flaggenrechtsgesetz
- Erster AbschnittFlaggenrecht der Seeschiffe
- 1.Recht zur Führung der Bundesflagge
- 2.Ausweis über die Berechtigung zur Führung der
Bundesflagge
- 3.Verbot anderer Nationalflaggen, Ausnahmen
- 4.Flaggenführung, Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer
- 5.Verleihung der Befugnis zur Führung der
Bundesflagge
- 6.Internationales Seeschiffahrtsregister
- 7.Stammdatendokumentation
- Zweiter AbschnittFlaggenführung der Binnenschiffe
- Dritter AbschnittStraf- und Bußgeldvorschriften
- Vierter AbschnittÜbergangs- und Schlußbestimmungen