Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, - 6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 7.
Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken, - 8.
Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Schablonen, - 9.
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 10.
Herstellen von Flechtwerken, - 11.
Behandeln von Oberflächen, - 12.
Durchführen von Präsentationen, - 13.
Lagern und Ausliefern von Produkten, - 14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, - 15.
Kundenorientierung.