Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 1 bis 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes durch Gesellschafter juristischer Personen des Privatrechts
- 1.
Ungekündigter, auf mindestens sechs Jahre abgeschlossener Pachtvertrag, bezogen auf die Gesellschaft - 2.
Benennung der Flurstücke, die der Kaufbewerber erwerben will - 2a.
Finanzierungsnachweis einer Bank, die der Bankenaufsicht eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt - 3.
Erklärung, der Kaufantrag werde zu den Bedingungen der §§ 3 und 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes sowie dieser Rechtsverordnung gestellt - 4.
Benennung der am 1. Oktober 1994 im Eigentum der juristischen Person und ihrer Gesellschafter stehenden landwirtschaftlich genutzten Flächen - 5.
Benennung der bei Kaufantrag vom Betrieb bewirtschafteten landwirtschaftlich genutzten Flächen - 6.
- Nachweis der zum Zeitpunkt des Kaufantrages geltenden Beteiligungsregelung - -
Nachweis über die Einigung mit der Gesellschaft betreffend die gegebenenfalls anteilige Ausübung der Erwerbsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes
- 7.
Bestätigung der Gesellschaft über die Stellung des Kaufbewerbers als Gesellschafter - 8.
Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz in der Nähe der Betriebsstätte - 9.
Nachweise über die hauptberufliche Tätigkeit des Kaufbewerbers in der Gesellschaft - 10.
Verpflichtungserklärung zur Verlängerung des zwischen der juristischen Person und der Privatisierungsstelle geschlossenen Pachtvertrages bis zu einer Gesamtlaufzeit von 18 Jahren - 11.
Verpflichtungserklärung, 15 Jahre für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit den erworbenen Flächen zu haften